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BGH - Entscheidung vom 16.07.2003

IV ZR 310/02

Normen:
AUB 88 §§ 9 IV 11 IV

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1197
MDR 2003, 1289
NJW-RR 2003, 1328
VersR 2003, 1165
ZfS 2003, 558

Der Kläger hat von der beklagten Versicherungsgesellschaft aus einer Unfallversicherung, der die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 88) zugrunde liegen, eine weitere Invaliditätsentschädigung in Höhe von [...]
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