Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Wir durchsuchen unsere Datenbank

BGH - Entscheidung vom 17.04.2003

III ZR 266/02

Normen:
ZPO § 91a § 3

Der Streitwert für die Revisionsinstanz wird auf 144.582,11 EURO festgesetzt; auch bei einer Berechnung eines Teils des Werts nach dem Kosteninteresse (vgl. BGHZ 106, 359 , 366 und BGH Beschluss vom 9. Mai 1996 - VII [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen