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BGH - Entscheidung vom 09.04.2003

2 StR 63/03

Normen:
StPO § 395 Abs. 4 § 396 Abs. 1

Die im Revisionsverfahren angebrachte Anschlußerklärung der Nebenklägerin ist wirksam. Als Ehefrau des Getöteten gehört sie dem zum Anschluß befugten Personenkreis an (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO ). Der Anschluß kann, da [...]
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