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BGH - Entscheidung vom 11.07.2003

V ZR 199/02

Normen:
BGB §§ 242 1004 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1132
DB 2003, 2649
NJW-RR 2003, 1313
WM 2004, 231

Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, auf denen sich jeweils unmittelbar aneinander grenzende Gebäude der als 'geschütztes Kulturdenkmal' ausgewiesenen Burg A. in B. H. befinden. Ursprünglich waren die [...]
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