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BGH - Entscheidung vom 28.08.2003

I ZR 257/00

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2, 3 § 14 Abs. 2 Nr. 2 § 22 Abs. 1 Nr. 2 § 50 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 § 51 Abs. 4 Nr. 2 § 54

Fundstellen:
BGHReport 2003, 1421
BGHZ 156, 112
GRUR 2003, 1040
NJW 2004, 1166
NJW-RR 2004, 130
wrp 2003, 1431

Die Klägerin ist Herstellerin von Schokoladenprodukten. Sie vertreibt diese unter Verwendung von Marken, die mit dem Begriff 'Kinder' beginnen. Sie ist Inhaberin der als durchgesetzte Zeichen am 11. August 1980 für [...]
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