Gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist gemäß § 46 OWiG i.V.m. § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Beschwerde nicht statthaft; ein Ausnahmefall gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs. StPO liegt nicht vor. Die [...]
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