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BGH - Entscheidung vom 29.04.2003

1 StR 412/01

Normen:
StGB § 59

Fundstellen:
wistra 2003, 354

Die gemäß § 5 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der Kostenbeamte beim Bundesgerichtshof hat nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GKG zu Recht Gebühren in Höhe von EURO 41,-- für das Revisionsverfahren angesetzt. Die [...]
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