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BGH - Entscheidung vom 14.03.2003

2 ARs 51/03

Die Übertragung der Sache an das gemäß § 8 Abs. 1 StPO zuständige Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist zweckmäßig und geboten, weil der Angeklagte nach dem vorliegenden amtsärztlichen Gutachten vom 16. Juli 2002 zwar [...]
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