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BGH - Entscheidung vom 22.07.2003

3 StR 243/03

Ergänzend bemerkt der Senat: Die generalpräventiven Erwägungen der Strafkammer erscheinen nicht unbedenklich, da sich die Urteilsgründe nicht dazu verhalten, ob sich eine gemeinschaftsgefährliche Zunahme solcher oder [...]
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