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BGH - Entscheidung vom 26.08.2003

5 StR 188/03

Normen:
StGB § 266 Abs. 1

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vorteilsannahme und Untreue in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. [...]
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