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BGH - Entscheidung vom 20.02.2003

V ZB 74/02

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 574

Die außerordentlichen Beschwerden des Beteiligten zu 1 sind nicht zulässig. Auf die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine außerordentliche Beschwerde in Wohnungseigentumssachen ausnahmsweise eröffnet ist, kann [...]
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