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BGH - Entscheidung vom 13.03.2003

I ZR 290/00

Normen:
BGB § 505 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (früher: VerbrKrG § 2 Nr. 2)

Fundstellen:
BB 2003, 1353
BGHReport 2003, 714
CR 2003, 691
GRUR 2003, 622
JR 2004, 65
K&R 2003, 351
MMR 2003, 527
NJW 2003, 1932
WM 2003, 2004
ZGS 2003, 165
ZIP 2003, 1204
ZUM 2003, 564
ZVI 2003, 329
wrp 2003, 891

Die Beklagte betreibt den Pay-TV-Sender 'P.'. Sie schloß mit Kunden Verträge über ein 'P.'-Abonnement, ohne eine Widerrufsbelehrung zu erteilen. Abonnenten erhielten auf fernmündliche Bestellung eine schriftliche [...]
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