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BGH - Entscheidung vom 06.03.2002

2 StR 41/02

Normen:
StPO § 302 Abs. 1

Die Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte und sein Verteidiger nach der Verkündung des Urteils und nach der Rechtsmittelbelehrung wirksam auf Rechtsmittel verzichtet haben. Dieser Verzicht kann als [...]
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