Die zulässige Erinnerung des Klägers (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GKG ) ist nicht begründet. Zwar trifft die Auflassung des Klägers zu, daß der Beschluß über die Nichtannahme der Revision nach § 554 b ZPO a.F. keine besonderen [...]
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