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BGH - Entscheidung vom 11.09.2002

2 ARs 267/02

Normen:
StPO § 462 a Abs. 1

Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld, die aufgrund der Konzentrationswirkung des § 462 a Abs. 4 StPO auch die nachträglichen Entscheidungen hinsichtlich der Verurteilung durch das [...]
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