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BGH - Entscheidung vom 14.03.2002

I ZR 238/99

Normen:
UWG § 8 Abs. 6 Nr. 2 1. Alt.

Fundstellen:
DB 2002, 2161
GRUR 2002, 901
MDR 2002, 1328
NJW 2002, 3174

Die Beklagte, eine GmbH, unterhält bundesweit 31 Möbelhäuser unter der Bezeichnung 'Domicil'. Sie ist Franchisenehmerin der Domicil Möbel GmbH. Die M. GmbH betrieb in K. von 1990 bis September 1997 aufgrund eines [...]
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