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BGH - Entscheidung vom 05.06.2002

XII ZR 302/01

Normen:
BGB § 1578

Das Berufungsgericht hat den nachehelichen Unterhalt der Klägerin zu Recht nach der Differenzmethode berechnet. Die im Versorgungsausgleich erworbenen Rentenanwartschaften der Klägerin stellen sich als Surrogat für [...]
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