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BGH - Entscheidung vom 17.07.2002

IV ZR 279/01

Normen:
ZPO § 78b

Der Kläger hat zum einen nicht nachgewiesen, daß er trotz zumutbarer Anstrengungen keinen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat (vgl. BGH, Beschluß vom 27. April 1995 - III ZB 4/94 - BGHR ZPO § 78b Abs. 1 [...]
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