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BGH - Entscheidung vom 06.02.2002

2 ARs 26/02; 2 AR 6/02

Zur Begründung wird auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 22. Januar 2002 verwiesen. Vorinstanz: AG Weißenfels, - Vorinstanzaktenzeichen 268 Js 211631/00 Vorinstanz: AG [...]
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