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BGH - Entscheidung vom 13.08.2002

3 StR 266/02

Ergänzend bemerkt der Senat: Die im Hinblick auf die Ausführungen der Sachverständigen nicht unbedenkliche Betonung der Emotionslosigkeit des Angeklagten hat sich auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld [...]
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