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BGH - Entscheidung vom 09.07.2002

1 StR 177/02

Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Auch wenn die Vereidigung der Zeugin L. deshalb erfolgte, weil die Verteidigung hierauf nicht verzichtet hat, macht die Verteidigung zu Recht geltend, daß die Zeugin nicht hätte [...]
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