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BGH - Entscheidung vom 27.06.2002

VII ZR 238/01

Fundstellen:
BauR 2003, 123
NJW-RR 2002, 1596
NZBau 2002, 573

Der Kläger, ein Statiker, begehrt von den Beklagten unstreitigen Werklohn. Diese rechnen mit einer Schadensersatzforderung in Höhe von 145.591,52 DM auf, die die Firma G. an die Beklagte zu 2 abgetreten hat. Dem liegt [...]
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