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BGH - Entscheidung vom 13.02.2002

4 StR 573/01

Normen:
StPO § 344 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 270

Ergänzend bemerkt der Senat: Die zu §§ 241 , 338 Nr. 8 StPO erhobene Verfahrensbeschwerde ist unzulässig, da sie nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entspricht. Bei einer Formalrüge muß genau [...]
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