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BGH - Entscheidung vom 11.05.1995

V ZB 8/95

Normen:
ZPO § 515 Abs. 3 Satz 3

Fundstellen:
BGHR ZPO § 515 Abs. 3 Satz 3 Unanfechtbarkeit 1
DRsp IV(416)327Nr. 3
MDR 1995, 1061
NJW 1995, 2229

I. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat der Kläger rechtzeitig am 11. November 1994 durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt Berufung eingelegt. Am selben Tage hat für ihn ein anderer, von den erstinstanzlichen [...]
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