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BGH - Entscheidung vom 29.03.1995

IV ZR 207/94

Normen:
BGB § 138 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1995, 2288
BGHR AVB Rechtsschutzversicherung (ARB) § 14 Abs. 3 Verstoß 1
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Rechtsschutzversicherung 1
DB 1995, 1460
DRsp I(111)223d
NJW 1995, 2284
WM 1995, 1331
WuM 1995, 549

Die Klägerin ist - zu einem Miteigentumsanteil von 27/1000 am Grundstück - Wohnungseigentümerin in einer Eigentumswohnanlage in Berlin. Sie unterhält bei der Beklagten mit Wirkung vom 1. Februar 1988 eine auf das [...]
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