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BGH - Entscheidung vom 27.04.1995

IX ZR 102/94

Normen:
DDR: GesO § 8 Abs. 3, § 11 Abs. 3, § 14 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BGHR DDR-GesO § 14 Abs. 1 Satz 1 Rechtsbehelf 2
BGHR DDR-GesO § 14 Abs. 1 Satz 1 Rechtsbehelf 3
BGHR DDR-GesO § 8 Abs. 3 Satz 2 Abberufung 1
BGHR DDR-GesO § 8 Abs. 3 Satz 2 Abberufung 2
DB 1995, 1400
DtZ 1995, 292
KTS 1995, 512
MDR 1995, 808
NJ 1995, 588
RAnB 1995, 287 (Ls)
Rpfleger 1995, 428
WM 1995, 1164
WM 1995, 1165
ZIP 1995, 932

Der Beklagte ist Verwalter im Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der LPG (T) A.-Z. Die Klägerin hat in diesem Verfahren eine Werklohnforderung in Höhe von 4.244.263,32 DM angemeldet. Sie begehrt mit der [...]
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