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BGH - Entscheidung vom 19.01.1995

I ZB 20/92

Normen:
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2

Fundstellen:
BGHR MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 Unterscheidungskraft 1
BGHR MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 Freihaltebedürfnis 1
CR 1995, 30
DB 1995, 770
GRUR 1995, 408
MDR 1996, 492
NJW 1995, 1221
NJW-RR 1995, 1003

I. Die Anmelderin hat das Zeichen PROTECH für die Waren 'Tennisschläger, Tennissaiten, Joggingbekleidungsstücke, nämlich Sweatshirts und T-Shirts', am 24. August 1988 zur Eintragung in die Zeichenrolle angemeldet. Das [...]
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