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BGH - Entscheidung vom 07.07.1995

V ZR 243/94

Normen:
BGB § 894
VermG § 1 Abs. 1 lit. c, Abs. 3

Fundstellen:
BGHR BGB § 894 Vermögensgesetz 1
BGHR VermG § 1 Abs. 1 lit. c, Vorrang 4
BGHR VermG § 1 Abs. 3 Formmangel 3
BGHZ 130, 231
DB 1995, 1958
DRsp V(525)50Nr. 3
MDR 1996, 684
NJ 1995, 590
NJW 1995, 2707
VIZ 1995, 590
VIZ 1995, 645
WM 1995, 1730
ZIP 1995, 1378

Die Beklagten sind als Eigentümer eines Grundstücks in Qu. im Grundbuch eingetragen. Die Kläger verlangen als zuvor im Grundbuch in ehelicher Vermögensgemeinschaft eingetragene Eigentümer Grundbuchberichtigung. Mitte [...]
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