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BGH - Entscheidung vom 25.07.1995

1 StR 342/95

Normen:
StPO § 338 Nr. 6

Fundstellen:
BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluß 3
DRsp IV(460)174g
MDR 1995, 1160
NJW 1996, 138
NStZ 1996, 49
Rpfleger 1996, 24
StV 1996, 133
VRS 90, 391
wistra 1995, 351

Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Revision bleibt erfolglos (§ 349 Abs. 2 StPO ). 1. Die von der Revision erhobene Verfahrensrüge, das Urteil sei aufgrund [...]
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