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BGH - Entscheidung vom 03.07.1995

II ZR 187/94

Normen:
BGB § 626
GmbHG § 35

Fundstellen:
DStR 1995, 1120

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger (§ 97 ZPO ). Anmerkung: Goette, DStR 1995, 1120 [...]
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