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BGH - Entscheidung vom 29.08.1995

1 StR 487/95

Normen:
StPO § 267

Das angefochtene Urteil kann keinen Bestand haben, weil die Beweiswürdigung die Nachprüfung des Schuldspruchs nicht in ausreichender Weise ermöglicht. Dem Urteil fehlt eine zusammenfassende Darstellung der Einlassung [...]
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