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BGH - Entscheidung vom 09.02.1995

5 StR 722/94

Normen:
AO § 370

Fundstellen:
wistra 1995, 191

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangener Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 300,-- DM verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte [...]
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