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BGH - Entscheidung vom 26.05.1995

2 ARs 136/95

Normen:
StPO § 462a

Die Abgabe durch das Amtsgericht Menden (Sauerland) ist gemäß § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO für das Amtsgericht Heidelberg bindend. Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig [...]
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