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BGH - Entscheidung vom 28.03.1995

X ARZ 1088/94

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 281 (F: 3. Dezember 1976) Abs. 2 S. 5, § 29 Abs. 2, § 38 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1995, 2029
BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 10
BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung, rechtskräftige 9
MDR 1995, 951
NJW-RR 1995, 702

I. Die Klägerin, eine GmbH mit Sitz in Stuttgart, begehrt von der im Bezirk des Landgerichts München I ansässigen beklagten GmbH die Bezahlung von Warenlieferungen und Instandsetzungsarbeiten. Sie hat zunächst Erlaß [...]
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