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BGH - Entscheidung vom 13.09.1995

3 StR 393/95

Normen:
StPO § 44

Fundstellen:
NStZ 1996, 50

Der Angeklagte hat vorgetragen, daß er die Frist zur Einlegung der Revision unverschuldet versäumt habe. Er habe seinen Sohn innerhalb der Frist damit beauftragt, die Rechtsmittelschrift beim Landgericht einzuwerfen. [...]
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