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BGH - Entscheidung vom 24.05.1995

IV ZR 167/94

Normen:
AKB § 7 I Abs. 2 S. 3, § 7 V Nr. 4
VVG § 6 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR AVB Kraftfahrtversicherung (AKB) § 7 I Abs. 2 Satz 3 Aufklärungsobliegenheit 2
NJW-RR 1995, 1236
VersR 1995, 1043
ZfS 1995, 460
r+s 1995, 328

Der Kläger hat bei der Beklagten für seinen im Mai 1992 als Leasingneufahrzeug erworbenen Pkw Opel Omega eine Fahrzeugversicherung abgeschlossen. Er behauptet, der Wagen sei in der Nacht auf den 23. August 1992 seinem [...]
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