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BGH - Entscheidung vom 03.05.1995

VIII ZR 95/94

Normen:
HGB § 89 b

Fundstellen:
BB 1995, 1437
BGHR HGB § 89a Abs. 1 Wichtiger Grund 10
BGHR HGB § 89a Abs. 1 Wichtiger Grund 9
BGHR HGB § 89b Abs. 1 Vertragsanfechtung 1
BGHR HGB § 89b Abs. 3 Kündigung, krankheitsbedingte 1
BGHZ 129, 290
DB 1995, 1657
DRsp II(210)387
MDR 1995, 1018
NJW 1995, 1958
NJW-RR 1995, 1120
WM 1995, 1235
ZIP 1995, 1001

Die Klägerin war für den Beklagten, der einen Schmuckgroßhandel betreibt, als Handelsvertreterin tätig. In dem am 16. Oktober 1989 abgeschlossenen Vertrag, in welchem der Klägerin Inkassovollmacht eingeräumt war, hatte [...]
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