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BVerfG - Entscheidung vom 05.11.1991

1 BvR 1256/89

Normen:
GG Art. 6 Abs. 5 Art. 3 Abs. 1
GVG § 23b Abs. 1 S. 2 Nr. 5 § 23a Nr. 2 § 72 § 119 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 4 § 621d

Fundstellen:
BVerfGE 85, 80
DAVorm 1992, 1000
DRsp IV(418)267e-g
EzFamR GG Art. 6 Nr. 17
EzFamR GVG § 23b Nr. 12
FamRZ 1992, 157
FuR 1992, 39
MDR 1992, 296
NJW 1992, 1747
Rpfleger 1992, 104

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob die unterschiedliche Ausgestaltung der Zuständigkeit und des Instanzenzuges für Unterhaltsklagen ehelicher und nichtehelicher Kinder gegen einen Elternteil mit Art. 6 [...]
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