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BGH - Entscheidung vom 21.12.1988

IVb ZR 18/88

Normen:
BGB § 1570, § 1577 Abs.1, § 1579 Nr.7

Fundstellen:
BGHR BGB § 1570, Erwerbsobliegenheit 2
BGHR BGB § 1577 Abs. 1 Einkünfte 2
BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 3
BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 4
BGHR BGB § 1579 Nr. 7 Härtegrund 5
BGHR ZPO § 138 Abs. 3 Leistungsfähigkeit 1
DRsp I(166)195a-d
JuS 1989, 671
MDR 1989, 528
NJW 1989, 1083

(a) »... Der Senat hat eine Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils bisher regelmäßig Ä im Sinne eines allgemeinen Erfahrungssatzes Ä verneint, solange das betreute Kind noch nicht acht Jahre alt ist [...]
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