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BGH - Entscheidung vom 06.05.1982

IX ZR 36/81

Normen:
BGB § 1379

Fundstellen:
BGHZ 84, 31
FamRZ 1982, 682
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 50
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 6
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 7
LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 8
NJW 1982, 1643

C. Ebenso KG, FamRZ 1974, 91 und SchlHOLG , SchlHA 1980, 70. Nach Meinung des BGH sei hier eine zweckmäßige Lösung zu wählen, die der Interessenlage der Parteien entspreche. Sie dürfe den Schuldner nicht über Gebühr [...]
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