B. Nach Auffassung des Senats beschränkt sich die Auskunftspflicht der Ehegatten nach § 1379 Abs. 1 BGB auf das Endvermögen i.S. des § 1375 Abs. 1 BGB ; siehe LSK-FamR/Hülsmann, § 1379 BGB LS 1 . Dafür sprächen der [...]
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