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BVerfG - Entscheidung vom 28.11.1973

2 BvL 42/71

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 S. 2 Art. 20 Abs. 3 Art. 70 Abs. 1 Art. 72 Abs. 1 Art. 74 Nr. 1 Art. 75 Nr 2
HessPresseG § 22 Abs. 1
StPO § 53 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
BVerfGE 36, 193
BayVBl 1974, 159
DÖV 1974, 313
DVBl 1974, 417
JuS 1974, 326
MDR 1974, 568
NJW 1974, 356

A. I. Das Zeugnisverweigerungsrecht der Presseangehörigen ist sowohl in der Strafprozeßordnung als auch in den Pressegesetzen der Länder geregelt. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO in der Fassung vom 17. September 1965 (BGBl. I [...]
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