Das Altersphasenmodell ist nicht mit dem neuen Unterhaltsrecht vereinbar
Auch wenn die Altersphasen nur als Regelfall behandelt werden, innerhalb dessen die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, wird dieses Modell den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.
Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht trotz Schwangerschaft und Kindesbetreuung fort
Der Unterhaltsberechtigte verliert seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nicht deshalb, weil er infolge einer Schwangerschaft und der Kindesbetreuung seine Ausbildung verzögert beginnt.
Persönlichkeitsverletzung durch Anordnung des Umgangs mit den Kindern in deutscher Sprache
Die Auflage, die vom Jugendamt begleiteten Umgangskontakte mit den Kindern in deutscher Sprache durchzuführen, rechtfertigt nicht in jedem Fall eine Entschädigung in Geld.
Terminsgebühr fällt auch ohne mündliche Verhandlung an
Auch in Familienstreitsachen kommt im schriftlichen Verfahren die Festsetzung einer Terminsgebühr in Betracht.
EGMR stärkt die Rechte mutmaßlicher biologischer Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass einem mutmaßlichen biologischen Vater nicht kategorisch der Umgang mit dem Kind verweigert werden darf, auch wenn er bislang keinen Kontakt zu diesem hatte und daher keine „sozial-familiäre Bindung“ zwischen beiden besteht.
Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes verfassungsgemäß
Die Neuregelung zur Anrechnung des Kindergeldes auf den Kindesunterhalt bei der Ermittlung des nachrangigen Ehegattenunterhalts ist nicht verfassungswidrig.
Besitzrecht eines Ehegatten an dem ihm zweitweise überlassenen Grundstück
Lässt ein Ehegatte den anderen für die Dauer des Getrenntlebens in seinem Haus wohnen, begründet diese bloße Nutzungsüberlassung kein durchsetzbares Besitzrecht.
Die nachträgliche Begrenzung und Befristung eines Unterhaltstitels ist möglich
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann.
Elternzeit muss bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden
Das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Erwerbseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 € monatlich für zwölf oder vierzehn volle Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt.
Formwirksame Sorgerechtserklärung in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung
Sorgerechtserklärungen können gem. § 1626d BGB auch in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung abgegeben werden. Die Motive eines Elternteils für einen Auswanderungsentschluss stehen grundsätzlich genauso wenig zur Überprüfung des Familiengerichts wie sein Wunsch, in seine Heimat zurückzukehren. Verfolgt der Elternteil mit der Übersiedlung allerdings (auch) den Zweck, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, steht die Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils und somit seine Erziehungseignung in Frage.