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Fahrpersonalverordnung

FPersV ( Fahrpersonalverordnung )

FNA : 9231-8-3

Fassung vom 27.06.2005

Inkrafttreten der Fassung: 02.07.2005

Stand: 01.04.2024

Zuletzt geändert durch:

Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts vom 28.06.2023 (BGBl. I Nr. 172)

 

    Inhaltsverzeichnis







Einführung

Abschnitt 1  Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich

§ 1 Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr

§ 2 Digitaler Fahrtenschreiber

§ 2 a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen

Abschnitt 2  Organisation

§ 3 Zertifizierungsinfrastruktur

Abschnitt 3  Kontrollsystem nach EG-Verordnungen

§ 4 Allgemeines

§ 5 Fahrerkarte

§ 6 Mitführen der abgelaufenen Fahrerkarte

§ 7 Werkstattkarte

§ 8 Wegfall von Erteilungsvoraussetzungen

§ 9 Unternehmenskarte

§ 10 Kontrollkarte

Abschnitt 4  Zentrales Fahrtenschreiberkartenregister

§ 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers

§ 12 Inhalt des Registers

§ 13 Löschung von Eintragungen im Zentralen Fahrtenschreiberkartenregister

§ 14 Mitteilung an das Zentrale Fahrtenschreiberkartenregister im automatisierten Dialogverfahren

§ 15 Übermittlung von Daten an inländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 16 Übermittlung von Daten an ausländische Behörden und Stellen durch Abruf im automatisierten Verfahren

§ 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren

Abschnitt 5  Ausnahmen

§ 18 Ausnahmen nach den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014

Abschnitt 6  Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fa...

§ 19 Fahrtenschreiber nach dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkeh...

Abschnitt 7  Sonstige Vorschriften

§ 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

§ 20 a Verantwortlichkeiten

Abschnitt 8  Ordnungswidrigkeiten

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

§ 22 Zuwiderhandlungen gegen das AETR

§ 23 Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 165/2014

§ 24 (weggefallen)

§ 24 a (weggefallen)

§ 25 (weggefallen)

Abschnitt 9  Übergangsvorschriften

§ 26 (weggefallen)



Anlage: (zu § 1 Abs. 6)

Anlage: (zu § 3)

Anlage: (zu § 4)





 Stand: 01.04.2024