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§ 851 d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.





 Stand: 01.04.2024