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§ 698 Abgabe des Verfahrens am selben Gericht

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.





 Stand: 01.04.2024