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§ 561 Revisionszurückweisung

ZPO ( Zivilprozessordnung )

 
 

Ergibt die Begründung des Berufungsurteils zwar eine Rechtsverletzung, stellt die Entscheidung selbst aber aus anderen Gründen sich als richtig dar, so ist die Revision zurückzuweisen.





 Stand: 01.09.2024