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Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
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Verfahrensrecht
Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Vierter Abschnitt Aktenführung und Kommunikation im Verfahren
Abschnitt 4 a Gerichtliche Entscheidungen
Abschnitt 4 b Verfahren bei Zustellungen
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Sechster Abschnitt Zeugen
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein
Achter Abschnitt Ermittlungsmaßnahmen
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme
Abschnitt 9 a Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung
Abschnitt 9 b Vorläufiges Berufsverbot
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten
Elfter Abschnitt Verteidigung
Sechster Abschnitt Zeugen
§ 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 49 Vernehmung des Bundespräsidenten
§ 57 Belehrung
§ 64 Eidesformel
§ 60 Vereidigungsverbote
§ 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
§ 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
§ 51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
§ 50 Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung
§ 71 Zeugenentschädigung
§ 48 Zeugenpflichten; Ladung
§ 67 Berufung auf einen früheren Eid
§ 59 Vereidigung
§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
§ 68 b Zeugenbeistand
§ 68 a Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
§ 69 Vernehmung zur Sache
§ 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
§ 68 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
§ 58 a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
§ 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung
§ 58 b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
§ 61 Recht zur Eidesverweigerung
§ 65 Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
§ 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
§ 48 a Besonders schutzbedürftige Zeugen; Beschleunigungsgebot
§ 53 a Zeugnisverweigerungsrecht der mitwirkenden Personen
§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
Sechster Abschnitt Zeugen
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§ 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
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§ 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
§ 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
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§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger