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§ 486 Gemeinsame Dateisysteme

StPO ( Strafprozeßordnung )

 
 

1Die personenbezogenen Daten können für die in den §§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden. 2Dies gilt für Fälle des § 483 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 485 Satz 4, entsprechend.





 Stand: 01.02.2024