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§ 362 Stundung des Pflichtteilsanspruchs

FamFG ( Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit )

 
 

Für das Verfahren über die Stundung eines Pflichtteilsanspruchs (§ 2331 a in Verbindung mit § 1382 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) gilt § 264 entsprechend.





 Stand: 01.02.2024